Kleingewerbe, Kleinbetrieb, Kleinunternehmer?
Geht es um Telefonansagen für kleine Unternehmen, sorgen zahlreiche Begriffe für Verwirrung: Kleingewerbe, Kleinstgewerbe, Nebengewerbe, Kleinunternehmen. Ja was denn nun? Eigentlich kommt es ja nicht so drauf an. Dennoch wollen wir für mehr Klarheit sorgen und listen unten die offiziellen Bezeichnungen auf.
Hohes Anrufaufkommen
In Relation zur Mitarbeiterzahl haben kleine Betriebe oft ein hohes Anrufaufkommen. Klassische Kandidaten, bei denen dieses Szenario zutrifft, sind Software-Schmieden oder Handwerksbetriebe, die sich keine eigene Telefonzentrale leisten wollen und insgesamt wenig Zeit zum Telefonieren haben. Das ist nachvollziehbar. Wer sich als Entwickler in die Programmierung vertieft oder als Handwerker ständig auf Achse ist, hat andere Prioritäten.
Der Joker für kleine Unternehmen
Tatsächlich bieten professionelle Telefonansagen eine große Chance für kleine Betriebe. Über eine Ansage vor Melden, eventuell mit IVR-Auswahlmenü, und mit durchdachten Mailboxansagen lässt sich der Zeitaufwand im Kleingewerbe spürbar reduzieren. Auch preiswerte technische Lösungen, können Druck aus dem Kessel nehmen. Beispiel: Online-Anrufbeantworter.
ᐅ Tipp: Telefonanlagen für kleine Unternehmen
Kleingewerbe
Die Begriffe Kleingewerbetreibender und Kleingewerbe und sind gesetzlich nur vage definiert. Das Handelsgesetzbuch spricht von Kleingewerbe, wenn ein Unternehmen am Wirtschaftsleben teilnimmt, aufgrund seiner Form und eines geringen Ertrags aber keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb ausübt.
Kleinunternehmer
Die Bezeichnung Kleinunternehmer ist dann korrekt, wenn von der Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes Gebrauch gemacht wird. Diese Möglichkeit besteht, wenn der Umsatz die Grenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr und 50.000 Euro im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreitet. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer erheben und abführen. Wird an Privatpersonen verkauft, ist das ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern.
KMU - Definition der Europäischen Kommission
Auf europäischer Ebene gelten wieder andere Sprachregelungen. Die Bezeichnung KMU umfasst dort kleine und mittlere Unternehmen und grenzt diese zu Großunternehmen ab.
- Kleinstunternehmen: bis neun Beschäftigte, bis 2 Millionen € Umsatz oder bis 2 Millionen € Bilanzsumme
- Kleinunternehmen: bis 49 Beschäftigte, bis 10 Millionen € Umsatz oder bis 10 Millionen € Bilanzsumme
- Mittelunternehmen: bis 249 Beschäftigte, bis 50 Millionen € Umsatz oder bis 43 Millionen € Bilanzsumme
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